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   OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LB 253/12   

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https://dejure.org/2013,9671
OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LB 253/12 (https://dejure.org/2013,9671)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.05.2013 - 5 LB 253/12 (https://dejure.org/2013,9671)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 5 LB 253/12 (https://dejure.org/2013,9671)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs. 2 S. 1, 2 BBhV; § 14 Abs. 4 S. 2, 3 BeamtVG
    Bestimmung der Gesamteinkünfte des Beamten gemäß § 47 Abs. 2 S. 1 BBhV anhand der tatsächlich zufließenden Einkünfte; Hinzurechnung des Kürzungsbetrags gemäß § 57 BeamtVG bei der Bestimmung der Gesamteinkünfte des Beamten gemäß § 47 Abs. 2 S. 1 BBhV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Gesamteinkünfte des Beamten gemäß § 47 Abs. 2 S. 1 BBhV anhand der tatsächlich zufließenden Einkünfte; Hinzurechnung des Kürzungsbetrags gemäß § 57 BeamtVG bei der Bestimmung der Gesamteinkünfte des Beamten gemäß § 47 Abs. 2 S. 1 BBhV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung der Gesamteinkünfte des Beamten gemäß § 47 Abs. 2 S. 1 BBhV anhand der tatsächlich zufließenden Einkünfte; Hinzurechnung des Kürzungsbetrags gemäß § 57 BeamtVG bei der Bestimmung der Gesamteinkünfte des Beamten gemäß § 47 Abs. 2 S. 1 BBhV

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes eines Ruhestandsbeamten bei Mindestversorgung unterschreitenden Gesamteinkünften

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LB 253/12
    Dieser Sinn und Zweck liegt darin zu verhindern, dass der Dienstherr durch die Ehescheidung des Beamten bezüglich der gesamten Versorgungs aufwendungen höher belastet wird, als wenn sich der Beamte nicht hätte scheiden lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.1.1987 - BVerwG 2 B 49.86 -, juris Rn. 2; BVerfG, Beschluss vom 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 -, juris Rn. 21; Hervorhebung durch den Senat).
  • BVerwG, 22.01.1987 - 2 B 49.86

    Ehegatten - Versorgungsausgleich bei Beamten - Vereinbarung auf einen Betrag -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LB 253/12
    Dieser Sinn und Zweck liegt darin zu verhindern, dass der Dienstherr durch die Ehescheidung des Beamten bezüglich der gesamten Versorgungs aufwendungen höher belastet wird, als wenn sich der Beamte nicht hätte scheiden lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.1.1987 - BVerwG 2 B 49.86 -, juris Rn. 2; BVerfG, Beschluss vom 9.11.1995 - 2 BvR 1762/92 -, juris Rn. 21; Hervorhebung durch den Senat).
  • BFH, 25.05.2011 - IX R 84/06

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 09. 03. 2011 IX R 56/05 - Auslegung des § 2 Abs.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.05.2013 - 5 LB 253/12
    Dieser Begriff kennzeichnet wiederum die Summe der Einkünfte, die nach Saldierung der positiven und negativen Einkünfte, also der Einnahmen und der Verluste, tatsächlich verbleibt (vgl. BFH, Urteil vom 25.5.2011 - IX R 84/06 -, juris Rn. 10).
  • VG Ansbach, 30.09.2021 - AN 18 K 20.01492

    Anspruch auf ergänzende Beihilfe aufgrund dauerhafter Pflegebedürftigkeit bei

    Letztlich hat auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil vom 7. Mai 2013, 5 LB 253/12, zu § 47 Abs. 2 BBhV wie folgt ausgeführt:.

    Die Vorschrift des § 57 BeamtVG schließt es weder direkt noch indirekt aus, dass der Dienstherr im Einzelfall entstehende Härten an anderer Stelle aufgrund seiner Fürsorgepflicht abmildert." (OVG Lüneburg, U.v. 7.5.2013 - 5 LB 253/12 - juris Rn. 27 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2013 - 5 LA 106/13

    Pflicht des Dienstherrn zur Gewährung ergänzender Beihilfeleistungen bei Kürzung

    Liegt demnach der Grund dafür, dass der amtsangemessene Lebensunterhalt des Klägers nach Abzug der Pflegekosten nicht gewährleistet ist, in der Ehescheidung, also in einem Umstand, der seiner privaten Lebenssphäre zuzuordnen und nicht dem Dienstherrn anzulasten ist, und hat sich der Gesetzgeber weiter in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise dafür entschieden, die aus der Kürzung der Versorgungsbezüge folgenden Härten beamtenrechtlich nicht abzufedern (vgl. demgegenüber § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 NBhVO und - zu § 47 Abs. 2 Satz 1 BBhV - Nds. OVG, Urteil vom 7.5.2013 - 5 LB 253/12 -, juris), kann der Kläger keine ergänzenden Beihilfeleistungen beanspruchen.
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2016 - 5 LA 224/15

    Aufrechnung; Pfändungsfreigrenze; Zusammenrechnungsbeschluss

    Auf die - vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 18. September 2012 (- 5 LA 289/11 -) zugelassene - Berufung des Klägers wurde das verwaltungsgerichtliche Urteil geändert und die Beklagte unter Aufhebung ihrer Bescheide vom 16. April 2009 sowie vom 9. Juni 2009 verpflichtet, den Antrag des Klägers vom 19. März 2009 auf Erhöhung seines Beihilfebemessungssatzes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden (Nds. OVG, Urteil vom 7.5.2013 - 5 LB 253/12 -, juris).

    Die Beklagte sei zutreffend davon ausgegangen, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 Satz 1 und 2 BBhV vorlägen; hinsichtlich der Berechnung werde auf die Ausführungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 7. Mai 2013 (- 5 LB 253/12 -, a. a. O., Rn. 34, 35) Bezug genommen.

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